Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Leitrüden erteilt. Eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres wies das Gericht zurück. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
Artikel in der NP Gericht bestätigt: Rodewalder Wolf darf geschossen werden