Ein Wolf in Niedersachsen soll sich wiederholt Menschen bis auf weniger als zwei Metern genähert haben. Aggressionen habe das Tier nie gezeigt. Dennoch: Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht die Kriterien für eine Vergrämung des Tieres erfüllt. Was heißt das? Artikel vom NABU –> https://www.nabu.de/news/2016/02/20115.html
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